Art Obscura e. V.
Satzung des Vereins
§1
Name und Sitz
Der Verein
führt den Namen ART OBSCURA e. V. und soll unter diesem Namen in das Vereinsregister
beim Amtsgericht Mülheim an der Ruhr eingetragen werden. Der Sitz des
Vereins ist Mülheim an der Ruhr.
§2
Zweck und Aufgabe
Der Verein
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
1. Art Obscura e. V. ist ein Verein der die Kunst fördert.
2. Der Verein fördert Kunst und Kultur, die im Schatten der Gesellschaft
entsteht, und möchte diese Kunst ans Licht bringen. Im speziellen fördert
der Verein integrative Kulturprojekte von oder für Menschen mit einer
Behinderung.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Durchführung
des Art-Obscura-Festivals und anderer innovativer Festivals und Veranstaltungen
- Produktionsförderung
- Anregung
und Durchführung innovativer Projekte
- Fortbildungen
für Künstler mit und ohne Behinderungen
- Kooperation
mit anderen integrativen Projekten.
§3
Mittel des Vereins
Mittel des
Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
§4
Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied
des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die sich
zu den Aufgaben des Vereins bekennen.
2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§5
Verlust der Mitgliedschaft
1. Ein Mitglied
kann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist seinen Austritt aus dem Verein
durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erwirken.
2.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es grob fahrlässig gegen
die Aufgaben oder Interessen des Vereins verstoßen hat. Über den Ausschluß
entscheidet die Mitgliederversammlung.
§6
Mitgliedsbeitrag
Die Mitglieder
haben einen monatlichen Beitrag zu entrichten. Über die Höhe des Beitrags
entscheidet die Mitgliederversammlung.
§7
Der Vorstand
1. Der Vorstand
setzt sich zusammen aus:
- Eine/r
Vorsitzende/r
- ein/e
Stellvertreter/in
- ein/e
Kassierer/in
- zwei
Beisitzer/innen
2. Der Vorstand
fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
3.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam sind vertretungsberechtigt
für den Verein.
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3
Jahren gewählt. Er bleibt jedoch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Wahl
eines neuen Vorstandes im Amt.
§8
Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung
ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Sie wird vom Vorstand schriftlich
mindestens 14 Tage vor der Versammlung einberufen.
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen auf Verlangen von mindestens
ein drittel der Mitglieder einberufen werden.
3. Beschlüße der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der
Anwesenden gefaßt. Natürliche und juristische Personen haben jeweils eine
Stimme.
4. Satzungsänderungen sowie die Auflösung des Vereins können nur mit einer
¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
5 Die Beschlüße der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen
und von dem/der Vorsitzende/n und dem/der SchriftführerIn zu unterzeichnen.
§9
Geschäftsführung
Für die
Führung der laufenden Geschäfte kann der Vorstand eine/n GeschäftsführerIn
berufen. Er / Sie nimmt an den Vorstandssitzungen und den Mitgliederversammlungen
teil.
§10
Auflösung des Vereins
1. Über
die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke
fällt das Vermögen des Vereins an Eucrea e. V. Beethovenstr. 56 -58, 53173
Bonn, des es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige
oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§11
Fördermitglieder
1. Es können
neben den ordentlichen Mitgliedern auch Fördermitglieder vom Vorstand
aufgenommen werden.
2. Fördermitglieder haben kein aktives und passives Wahlrecht. Sie unterstützen
die Arbeit des Vereins durch die Übernahme von Arbeiten und Aufgaben,
die mit dem Vorstand abgestimmt werden und/oder bar durch Geld- und Sachspenden.
§12
Haftung
Der Verein
haftet nur mit dem Vereinsvermögen.
§13
Gerichtsstand
Gerichtsstand
des Vereins ist Mülheim an der Ruhr.
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